Eine Änderung, von der auch Sie besser wissen sollten! ℹ️
Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) ist am 9. Juni 2021 in Kraft getreten.
Neben der Neufassung der Missbrauchsvermeidungsvorschrift § 50d Absatz 3 EStG wurden die Vorschriften zum Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige neu gefasst.
Insbesondere die Regelungen des § 50d Absätze 1 und 2 EStG wurden in den neuen § 50c EStG überführt.
Wir von Machold sind bereits bestens mit dieser Thematik vertraut und bei einer Bank voll in der Umsetzung involviert. 💪🏻
Das Gesetz gilt zwar bereits seit Juni, ist aber noch nicht umgesetzt, weil die Durchführungsvorschriften immer noch fehlen.
Mit uns sind Sie immer informiert und mit den neuesten Änderungen vertraut!